AGB B2B

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB – B2B" genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über das Onlineangebot (“Webshop”) oder Offlineangebot (“bilaterale oder elektronische Abmachungen”) der Farie AG mit einer juristischen Person, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen abgeschlossen werden.Farie AG behält sich das Recht vor, diese AGB – B2B jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts aktuellste Version dieser AGB – B2B. AGB’s der Gegenpartei oder abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, sofern Farie AG diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz.
Das jeweilige Angebot gilt, solange das Produkt im Webshop angeboten wird, steht aber immer unter dem Vorbehalt sich ändernder Preise. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei grossem Interesse in Bezug auf ein Produkt dieses im Webshop noch als verfügbar erscheint, tatsächlich aber nicht mehr verfügbar ist. Alle Angaben zur Verfügbarkeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich bis zum Abschluss eines Kaufvertrages ändern. Bei Offlineangeboten werden gemachte Angebote erst bei unwiderruflicher Bestellung, Bezahlung oder Abholung des Produktes für Farie AG bindend.

2. Preise und Leistungsumfang

Die angegebenen Preise für die Fahrzeuge und andere Produkte verstehen sich als Indikationen; die effektiven Preise können davon abweichen und werden erst beim Checkout im Webshop angegeben. Bei Offlineangeboten ist der angegebene Preis unter Vorbehalt von bis zur Bezahlung respektive Übergabe eintretenden Preisänderungen verbindlich.
Die Preise für die Dienstleistungen sind bei der Auswahl der einzelnen Leistungen im Webshop ersichtlich.
Preise sind in Schweizer Franken netto inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Sie können von der Farie AG jederzeit bis zum Vertragsschluss ohne Vorankündigung geändert werden. In den Preisen nicht inbegriffen sind Auslieferungen, zusätzliche Arbeiten, Material, Ersatzwagen und weitere Dienstleistungen.

3. Abbildung und Beschreibung der Fahrzeuge

Die abgebildeten Fahrzeuge entsprechen Marke und Typ, teilweise werden jedoch Illustrationen und Symbolbilder verwendet. Es kann daher immer zu Abweichungen zwischen den Produktfotos der Fahrzeuge und dem Original kommen. Das im Webshop enthaltene Produktfoto ist daher unverbindlich und dient der Illustration.
Die Fahrzeuge sind im Webshop beschrieben oder werden bei Offlineangeboten kommuniziert. Die Angaben über die Fahrzeuge gelten unter Vorbehalt allfälliger Konstruktionsänderungen ab Werk oder nachträglich vorgenommenen zertifizierten Anpassungen. Die gemachten Angaben zu Ausstattung, Farbton, Gewicht, Verbrauch, Masse, Betriebskosten, und ähnliches im Webshop oder Offline, in Angeboten, in der Werbung, in Bestellbestätigungen usw., werden von der Farie AG nach bestem Wissen erstellt. Die angegebenen Werte verstehen sich als Näherungswerte und können im Einzelfall von den realen Werten abweichen. Allfällige Abweichungen, insbesondere wenn solche auf herstellerseitige Anpassungen zurückzuführen sind, geben dem Kunden keinen Anspruch auf eine Bereitstellung der Fahrzeuge und Produkte zu den publizierten Werten. Kommt es zu erheblichen Abweichungen behält sich Farie AG vor, entsprechende Anpassungen in ihren Angeboten zu machen.

4. Kauf

Farie AG bietet ihre Fahrzeuge und weitere Leistungen im Webshop online an. Mit Betätigung des Buttons zum Kauf bestätigt der Käufer sein Interesse am Erwerb des entsprechenden Fahrzeugs, Produktes oder der Dienstleistung.
Im Falle von Offlineangeboten bestätigt der Kunde sein Interesse am Erwerb des entsprechenden Fahrzeugs durch mündliche, schriftliche oder elektronische Bekanntgabe und tätigt damit die Bestellung. Der Fahrzeugkauf steht unter der Bedingung der Bestellbestätigung durch die Farie AG.

5. Vertragsabschluss

Die Produkte und Preise im Webshop gelten als nicht verpflichtende Angebote der Farie AG. Die Angebote stehen immer unter Vorbehalt der Verfügbarkeit sowie von Preisänderungen.
Offline gemachte Angebote stehen ebenfalls unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und von Preisänderungen. Ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und Farie AG kommt für Fahrzeuge oder Dienstleistungen erst zustande, nachdem Farie AG dem Kunden eine Bestellbestätigung per E-Mail zugestellt hat.

6. Bestellbestätigung, Anzahlung und Zahlung

Farie AG schickt dem Kunden möglichst rasch nach der Bestellung eine Bestellbestätigung per E-Mail zu. Erst mit Eingang der Bestellbestätigung der Farie AG kommt der Kaufvertrag zustande.
Der Kaufbetrag ist auf die auf der Bestellbestätigung angegebene Bankverbindung der Farie AG zu überweisen. Das Zahlungsziel wird mit dem Kunden individuell vereinbart und erfolgt in der Regel Zug um Zug, ausnahmsweise mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen nach Übernahme des Fahrzeuges. Wird der Rechnungsbetrag nicht fristgerecht überwiesen, behält sich Farie AG das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und wird einen solchen Rücktritt dem Kunden per E-Mail mitteilen.
Farie AG kann eine Anzahlung verlangen. Falls eine Anzahlung geleistet worden ist, erstattet Farie AG diese zurück, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Anzahlungen sind in jedem Fall zinsfrei.

7. Eigentumsvorbehalt

Fahrzeug und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises plus allfälliger Verzugszinsen und anderer Verpflichtungen im Eigentum der Farie AG. Der Kunde darf bis zur vollständigen Eigentumsübertragung keine Verfügungen mit Fahrzeugen oder anderen Produkten vornehmen, welche das Eigentumsrecht beschränken oder dessen Ausübung behindern oder verunmöglichen; insbesondere dürfen Fahrzeuge und andere Produkte bis zur vollständigen Eigentumsübertragung nicht verkauft, vermietet, verschenkt oder verpfändet werden. Farie AG ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.

8. Verkauf von Fahrzeugen vom Kunden an die Farie AG

Verkauft der Kunde ein Fahrzeug an die Farie AG oder gibt er ein solches in Zahlung erklärt ausdrücklich, dass:
- er alleiniger und unbelasteter Eigentümer des entsprechenden Fahrzeugs ist und keine Ansprüche Dritter oder Eigentumsvorbehalte darauf bestehen;
- das Fahrzeug unfallfrei ist;
- der Kilometerstand gemäss Tacho den effektiv gefahrenen Kilometern entspricht;
- ihm keine verdeckten Mängel bekannt sind;
- er bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an die Farie AG die Gefahr von Untergang, Beschädigungen oder Wertverminderung trägt;
Sofern und soweit innert 12 Monate nach Übergabe des Fahrzeugs an die Farie AG verdeckte Mängel am Fahrzeug entdeckt werden, kann die Farie AG diese Mängel geltend machen und der Kunde hat den entsprechenden Schaden zu ersetzen.

9. Gewährleistung

Der Kunde hat das Fahrzeug unmittelbar bei Empfang zu prüfen und der Farie AG die Unvollständigkeit der Lieferung oder Mängel sofort schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine umgehende Mitteilung, gilt das Fahrzeug als vollständig und mängelfrei.
Gewährleistung sowie Wandelung und Minderung werden ausgeschlossen. Verfügt das Fahrzeug noch über eine laufende Werksgarantie, so erbringt ein Handelsvertreter (Markenvertreter) des Herstellers die darin geschuldeten Leistungen. Sofern eine Werksgarantie besteht, ist für den Garantiebeginn das Datum im Herstellersystem oder aber der allfällig vertraglich vereinbarte Garantiebeginn massgebend.
Soweit Farie AG überhaupt Verpflichtungen trifft, hat der Kunde anstelle von anderen Sachgewährleistungsansprüchen ausschliesslich Anspruch auf Beseitigung von Mängeln durch Nachbesserung in der Form einer Reparatur oder Auswechslung der fehlerhaften Teile und der durch die fehlerhaften Teile direkt verursachten weiteren Schäden am Fahrzeug.
Jede Gewährleistungspflicht entfällt, wenn ein Haftungsausschlussgrund (siehe Ziff. 16) vorliegt. Natürlicher Verschleiss schliesst die Gewährleistungspflicht in jedem Falle aus.
Farie AG haftet nicht für etwaig noch geltende Werksgarantie.

10. Ablieferungs-/Übernahmetermine

Nach Versand der Bestellbestätigung wird mit dem Kunden ein individueller Abholtermin vereinbart. Solche Termine sind nicht verpflichtend, da es zu Lieferverzögerungen kommen kann. Lieferverzögerungen bis zu 90 Tagen werden vom Kunden akzeptiert. Nach Ablauf dieser Frist, und erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens 30 Tagen durch den Kunden kann er durch schriftliche (eingeschriebene) Erklärung an Farie AG vom Kaufvertrag schadensersatzfrei zurücktreten. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus verspäteter Ablieferung des Kaufgegenstandes, insbesondere besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.
Die Farie AG bemüht sich, die Ablieferungs- respektive Übernahmetermine so gut wie möglich auf den Kundenwunsch auszurichten. Die Ablieferungs- oder Übergabetermine werden dem Kunden als Zeitfenster bilateral oder elektronisch mitgeteilt.
Zeitlich fixierte Ablieferungs- oder Übergabetermine sind für die Farie AG erst verbindlich, wenn diese per E-Mail rückbestätigt wurden.

11. Auslieferung

Üblicherweise hat der Kunde das Fahrzeug an dem von Farie AG angegebenen Standort abzuholen. Ausnahmsweise und mit Übernahme der mit einer Auslieferung verbundenen Kosten kann mit dem Kunden Lieferung an den vom Kunden gewählten Standort vereinbart werden.
Rechte und Pflichten gehen mit der Übergabe an den Kunden über.

12. Verzug der Parteien

Ist der Kunde mit der Annahme oder der Kaufpreiszahlung in Verzug, kann Farie AG den Kunden (i) schriftlich mahnen, (ii) eine Nachfrist von 30 Tagen ansetzen und (iii) nach Ablauf dieser Nachfrist wahlweise (a.) schriftlich auf der Erfüllung des Kaufvertrags beharren und vom Kunden Schadenersatz wegen Verspätung verlangen; (b.) auf die Leistung/Abnahme des Kunden verzichten und vom Kunden Schadenersatz in Form einer Konventionalstrafe von 20% des Fahrzeug- oder Produktpreises wegen Nichterfüllung verlangen; (c.) vom Vertrag zurücktreten, wobei Farie AG vom Kunden den Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrags erwachsenen Schadens verlangen kann. Der Kunde anerkennt den Kaufvertrag als Schuldanerkennung.
Der Lieferverzug der Farie AG ist in Ziff. 11 geregelt. Dem Kunden stehen im Falle eines Verzugs der Farie AG keine Ansprüche zu.

13. Gefahrtragung

Bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden trägt die Farie AG die Gefahr von Untergang, Beschädigungen oder Wertverminderung.
Nutzen und Schaden gehen am vorgesehenen ersten Übergabetermin auf den Kunden über, unabhängig davon, ob sich dieser mit der Annahme des Produkts oder mit der Zahlung in Verzug befindet.

14. Haftung

Die Haftung der Farie AG ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine vertragliche oder ausservertragliche Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen. Keinesfalls haftet Farie AG für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden sowie Folgeschäden (iii) entgangener Gewinn nicht realisierte Einsparungen, und (iv) Schäden aus Lieferverzug.
Die Haftung der Farie AG ist überdies ausgeschlossen bei (i) einer vertragswidrigen, widerrechtlichen oder unsachgemässen Nutzung, Aufbewahrung oder Lagerung der Fahrzeuge oder Produkte, (ii) der Vornahme von Reparaturen, Abänderungen oder Anpassungen durch nicht zertifizierte Personen, (iii) die Unterlassung regelmässiger Wartungen, (iv) die Verwendung von Betriebsmitteln oder den Einsatz von Ersatz-, Zubehör- und Ladeteilen, die nicht zugelassen sind.
Im Falle höherer Gewalt (Feuer, Wasser, Naturkatastrophen, Unruhen, Kriege, Aufruhr, Boykott, Embargo, Sabotage, Streiks, Pandemien und ähnliche Ereignisse) und bei behördlichen Anordnungen entfällt die Haftung der Farie AG und allfällig vereinbarte Termine werden angemessen verlängert.

15. Verrechnungs- und Abtretungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderungen mit Forderungen von Farie AG zu verrechnen. Der Kunde darf das Vertragsverhältnis mit Farie AG nicht ohne schriftliche Einwilligung von Farie AG auf einen Rechtsnachfolger übertragen, ebenso wenig dürfen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit Farie AG ohne schriftliche Einwilligung von Farie AG an Dritte abgetreten werden.

16. Datenschutz

Der Datenschutz ist ein wesentliches Element der Geschäftstätigkeit der Farie AG. Die Farie AG hält sich entsprechend an die Vorgaben des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und - soweit anwendbar - an einschlägige Datenschutzgesetzgebungen des Auslandes. Die auf der Webseite der Farie AG publizierte Datenschutzerklärung gibt Auskunft darüber, zu welchem Zweck und wie die Farie AG Daten erhebt und bearbeitet.

17. Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB – B2B ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB - B2B insgesamt. Ungültige oder unwirksame Bestimmungen sind durch eine der unwirksamen oder unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende Ersatzbestimmung zu ersetzen. Allfällige Lücken der AGB – B2B sind durch Regelungen auszufüllen, welche dem am nächsten kommen, was die Parteien nach dessen Sinn und Zweck vereinbart hätten.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Farie AG und dem Kunden unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Farie AG in Bannwil, Bern. Farie AG behält sich indessen das Recht vor, gerichtliche Schritte am Sitz des Kunden einzuleiten. Von der Gerichtsstandsklausel ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Zivilprozessrecht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.